CareLit Fachartikel

Einsatz von Honorarkräften wird noch riskanter

Ettivig, V.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 1 · S. 69

Dokument
192247
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Ettivig, V.;
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 88
Seiten
69
Erschienen: 2019-10-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Durch den neuen Bußgeldtatbestand in §8 Abs. 3 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird der fehlerhafte Einsatz von Honorarkräften noch riskanter. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Betroffen sind auch Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten (z.B. Operateure), die oftmals ab Honorarverträge ausgestaltet sind.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG BEITRÄGE BERLIN COMPLIANCE GESUNDHEITSWESEN KORRUPTION ES KRANKENHÄUSER VERTRÄGE RECHTSANWÄLTE KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach