CareLit Fachartikel
Diese Möglichkeiten bestehen Prävention in der Ergotherapie
Fürsattel, E.-M.; Bräuter, T.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2019 · Heft 9 · S. 36 bis 39
Dokument
192375
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Anbieterqualifikationen im Leitfaden Prävention unter §20 SGB V ändern sich. Das Handlungsfeld „Bewegungsgewohnheiten“ wird von der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) ab Herbst 2020 aufgrund fehlender Stundenkontingente in der ergotherapeutischen Ausbildungsund Prüfungsverordnung nicht mehr anerkannt werden. Die Zertifizierung im Handlungsfeld „Stressmanagement“ steht Ergotherapeuten mit weiteren Zusatzqualifikationen auch zukünftig zur Verfügung (Kuhnert 2019).
Schlagworte
PROJEKT
PRÄVENTION
ERGOTHERAPIE
BAYERN
GESUNDHEITSERZIEHUNG
FINANZIERUNG
Handlungsfeld
Anbieterqualifikationen
Leitfaden
Unter
Ändern
Bewegungsgewohnheiten
Zentralen
Prüfstelle
Herbst
Aufgrund