CareLit Fachartikel
Rechte an Forschungsdaten und Datenbanken
Lahmann, H.; Kreutzer, T.; · B.I.T online, Wiesbaden · 2019 · Heft 1 · S. 418 bis 421
Dokument
192393
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Bezug auf ihre rechtliche Schutzfähigkeit ist zwischen Daten und Datenbanken grundsätzlich zu unterscheiden. Während Daten als solche nicht schutzfähig sind (zu Einzelheiten siehe im nächsten Abschnitt), sehen das EUund deutsche Urheberrecht einen Schutz von Datenbanken vor. Schutzvoraussetzung ist, dass deren Erzeugung eine wesentliche Investition erfordert hat (Paragraf 87a Urheberrechtsgesetz).
Schlagworte
DATENBANK
RECHT
UNTERNEHMEN
VERTRAG
HAMBURG
ARBEITGEBER
DATENBANKEN
INVESTITIONEN
EIGENTUM
WISSENSCHAFT
FORSCHUNG
VERTRÄGE
FREIHEIT
DATENSÄTZE
WERTSCHÄTZUNG
PERSONEN