CareLit Fachartikel

Rechte an Forschungsdaten und Datenbanken

Lahmann, H.; Kreutzer, T.; · B.I.T online, Wiesbaden · 2019 · Heft 1 · S. 418 bis 421

Dokument
192393
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
B.I.T online, Wiesbaden
Autor:innen
Lahmann, H.; Kreutzer, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 5
Seiten
418 bis 421
Erschienen: 2019-10-01 00:00:00
ISSN
14357607
DOI

Zusammenfassung

In Bezug auf ihre rechtliche Schutzfähigkeit ist zwischen Daten und Datenbanken grundsätzlich zu unterscheiden. Während Daten als solche nicht schutzfähig sind (zu Einzelheiten siehe im nächsten Abschnitt), sehen das EUund deutsche Urheberrecht einen Schutz von Datenbanken vor. Schutzvoraussetzung ist, dass deren Erzeugung eine wesentliche Investition erfordert hat (Paragraf 87a Urheberrechtsgesetz).

Schlagworte

DATENBANK RECHT UNTERNEHMEN VERTRAG HAMBURG ARBEITGEBER DATENBANKEN INVESTITIONEN EIGENTUM WISSENSCHAFT FORSCHUNG VERTRÄGE FREIHEIT DATENSÄTZE WERTSCHÄTZUNG PERSONEN