Die Einführung von Instrumenten der Wirkungssteuerung durch das Bundesteilhabegesetz und ihre rechtlichen Implikationen Teil 2
Hinrichs, K.; Gerlach, F.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2019 · Heft 1 · S. 466 bis 469
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Einwand, die vom Hilfesuchenden begehrte Leistung sei als Leistungsform allgemein, also losgelöst vom Einzelfall unwirksam („Scharlatanerie, kein Wirkungsnachweis etc. ), dürfte in etwaigen Auseinandersetzungen zwischen Leistungsberechtigtem und Leistungsträger kaum eine Rolle spielen. Denn die Leistungserbringung findet nach den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts (§123 SGB IX) grundsätzlich in sog. vertragsgebundenen Einrichtungen statt. Weil die allgemeine Wirksamkeit von Leistungen Teil der in der Leistungsvereinbarung zu beschreibenden Qualität der Leistung ist, ist bei Vorliegen einer Vereinbaru…