CareLit Fachartikel
Genereller Unfallversicherungsschutz auch an einem „Probetag“?
Sautter, T.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2019 · Heft 1 · S. 48 bis 49
Dokument
192488
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Steht ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet und sich dabei verletzt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Darüber hatte das Bundessozialgericht (BSG) am 20. August (Aktenzeichen B 2 U 1/18 R) zu entscheiden.
Schlagworte
HILFE
MANN
SCHÜLER
UNTERNEHMEN
BUNDESGERICHTSHOF
LEHRER
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
ES
KOPF
VERSICHERUNGSSCHUTZ
ARBEITSLEISTUNG
KAMMERFLIMMERN
SCHADENSERSATZ
ARBEITSVERHÄLTNIS
REANIMATION