CareLit Fachartikel

Genereller Unfallversicherungsschutz auch an einem „Probetag“?

Sautter, T.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2019 · Heft 1 · S. 48 bis 49

Dokument
192488
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Sautter, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 50
Seiten
48 bis 49
Erschienen: 2019-10-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Steht ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet und sich dabei verletzt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Darüber hatte das Bundessozialgericht (BSG) am 20. August (Aktenzeichen B 2 U 1/18 R) zu entscheiden.

Schlagworte

HILFE MANN SCHÜLER UNTERNEHMEN BUNDESGERICHTSHOF LEHRER RECHTSPRECHUNG HÖHE ES KOPF VERSICHERUNGSSCHUTZ ARBEITSLEISTUNG KAMMERFLIMMERN SCHADENSERSATZ ARBEITSVERHÄLTNIS REANIMATION