Eingruppierung von Erzieherinnen - besonders schwierige fachliche Tätigkeiten
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 1 · S. 547 bis 551
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Protokollerklärung Nr. 6b) zur Entgeltgruppe S 8b der Entgeltordnung des TVöD (VKA) - Besonderer Teil, Abschnitt XXIV („Beschäftigte im Sozialund Erziehungsdienst - SuE) sind besonders schwierige fachliche Tätigkeiten z. B. Tätigkeiten in Gruppen von behinderten Menschen im Sinne des §2 SGB IX oder von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten. Die Auslegung der Protokollerklärung ergibt, dass hierunter nur Tätigkeiten in homogenen Gruppen fallen, also in Gruppen, die sich ausschließlich aus behinderten Menschen oder Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierig…