CareLit Fachartikel
Benutzung einer Arzneimittelmarke während einer klinischer Studie (Wortmarke Boswelan)
Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 1 · S. 516 bis 523
Dokument
192567
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Benutzung einer Marke im Rahmen klinischer Studien ist keine rechtserhaltende Benutzung. Eine klinische Studie kann ein berechtigter Grund für die Nichtbenutzung einer Marke sein; der Zeitablauf zwischen Anmeldung und Eintragung sowie zwischen Beginn der klinischen Studie und deren Dauer liegt aber im Verantwortungsbereich der Markeninhaberin und ist kein von ihrem Willen unabhängiges Hindernis.
Schlagworte
STUDIE
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
ARZNEIMITTEL
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
EIGENTUM
NAMEN
ES
KLASSIFIKATION
UNTERLAGEN
SKLEROSE
BEURTEILUNG
ZULASSUNG
INDUSTRIE
NATUR