CareLit Fachartikel
Unzulässigkeit von geringwertigen Werbegaben beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 1 · S. 532 bis 539
Dokument
192569
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beklagte betreibt in Berlin eine Apotheke. Er gewährte seinen Kunden im Jahr 2014 zeitweise eine Vergünstigung in Form eines Ein-Euro-Gutscheins, den die Kunden bei einem weiteren Einkauf in der Apotheke des Beklagten gegen andere Waren als apothekenpflichtige Arzneimittel einlösen konnten. Die Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
RICHTLINIE
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
VERBOT
ES
APOTHEKEN
BERLIN
BEURTEILUNG
HÖHE
VERHALTEN
FREUNDE
BEVÖLKERUNG
INTERNET
PERSONEN