CareLit Fachartikel

Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Entscheidung über Anträge auf Leistungen zur Teilhabe

Knispd, U.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2019 · Heft 1 · S. 187 bis 192

Dokument
192572
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Knispd, U.;
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 71
Seiten
187 bis 192
Erschienen: 2019-10-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Im BTHG ist ab dem 1.1.2018 das Recht auf Selbstbeschaffung im Falle einer verzögerten Entscheidung über Leistungen zur Teilhabe weiterentwickelt worden. Es bestehen jetzt zeitliche Vorgaben für das Entscheidungsverfahren, die beantragte Leistung gilt bei unbegründeter Versäumung der Entscheidungsfrist als genehmigt und vor allem ist das Kostenrisiko im Falle einer fehlerhaften Selbstbeschaffung in gewissem Umfang auf die Träger verlagert worden ist, denn der Leistungsberechtigte genießt insoweit Vertrauensschutz nach den für die Rücknahme rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte geltenden Maßstäben.

Schlagworte

LEISTUNG ENTSCHEIDUNG KOSTENERSTATTUNG RECHT RECHTSPRECHUNG REHABILITATIONSTRÄGER ES MENSCHEN VERZÖGERUNG KRANKHEIT PROGNOSE UNTERLAGEN LITERATUR ZEIT INTENTION HAND