CareLit Fachartikel
Bundesteilhabegesetz erfordert Korrekturen
Sorge, T.; Bessenich, J.; · Neue Caritas, Freiburg · 2019 · Heft 1 · S. 9 bis 12
Dokument
192575
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes tritt ab 2020 in Kraft. Leistungen sollen nun personenzentriert erbracht werden. Die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Psychiatrie stehen vor großen Herausforderungen, denn der Systemwechsel hat auch unerwünschte Auswirkungen.
Schlagworte
BEHINDERUNG
WOHNFORM
KOSTEN
LEISTUNG
JUNGE
PSYCHIATRIE
MENSCHEN
REHABILITATION
BEURTEILUNG
LEBEN
ROLLE
INTENTION
ES
PRAXIS
RISIKO
HEIZUNG