CareLit Fachartikel

Bundesteilhabegesetz erfordert Korrekturen

Sorge, T.; Bessenich, J.; · Neue Caritas, Freiburg · 2019 · Heft 1 · S. 9 bis 12

Dokument
192575
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Sorge, T.; Bessenich, J.;
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 120
Seiten
9 bis 12
Erschienen: 2019-10-21 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes tritt ab 2020 in Kraft. Leistungen sollen nun personenzentriert erbracht werden. Die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Psychiatrie stehen vor großen Herausforderungen, denn der Systemwechsel hat auch unerwünschte Auswirkungen.

Schlagworte

BEHINDERUNG WOHNFORM KOSTEN LEISTUNG JUNGE PSYCHIATRIE MENSCHEN REHABILITATION BEURTEILUNG LEBEN ROLLE INTENTION ES PRAXIS RISIKO HEIZUNG