CareLit Fachartikel
Datenschutzverletzung: schnelles Handeln angesagt
Melzow, S.; Bloms, A.; · Neue Caritas, Freiburg · 2019 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
192581
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei datenschutzrechtlich relevanten Vorfällen muss schnell reagiert werden. Mitarbeitende und Verantwortliche müssen solche Fälle innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzaufsicht melden. Einrichtungen sollten klären, wie Schutzverletzungen erkannt und rasch angezeigt werden können.
Schlagworte
GESETZ
PROBLEM
VERLETZUNG
RISIKO
SCHUTZMASSNAHME
URLAUB
PERSONEN
ES
PRAXIS
KINDERTAGESSTÄTTEN
Neue Caritas
Freiburg