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TVG § 1; BGB § 626 Abs. 1; SGB IX §§ 84 Abs. 1 und Abs. 2, 167 Abs. 1Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung…
Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 1 · S. 159 bis 165
Dokument
192593
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dagegen hat der Kläger rechtzeitig die vorliegende Klage erhoben. Die Beklagte hat die Kündigung wegen der wiederholten Weigerung des Klägers, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, für wirksam gehalten. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Mit ihrer Revision begehrt die Beklagte die Wiederherstellung der erstinstanzlichen Entscheidung.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITSFÄHIGKEIT
BAT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
ES
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSPLATZ
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERHALTEN
SCHREIBEN
MENSCHEN
BERATUNG
VERSTÄNDNIS
ARBEITSLOSIGKEIT