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TVG § 1; BGB § 626 Abs. 1; SGB IX §§ 84 Abs. 1 und Abs. 2, 167 Abs. 1Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung…

Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 1 · S. 159 bis 165

Dokument
192593
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
159 bis 165
Erschienen: 2019-10-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Dagegen hat der Kläger rechtzeitig die vorliegende Klage erhoben. Die Beklagte hat die Kündigung wegen der wiederholten Weigerung des Klägers, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, für wirksam gehalten. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Mit ihrer Revision begehrt die Beklagte die Wiederherstellung der erstinstanzlichen Entscheidung.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITSFÄHIGKEIT BAT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG ES ARBEITSLEISTUNG ARBEITSPLATZ ARBEITSVERHÄLTNIS VERHALTEN SCHREIBEN MENSCHEN BERATUNG VERSTÄNDNIS ARBEITSLOSIGKEIT