CareLit Fachartikel
FREIE MITARBEIT ARBEITNEHMER
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2019 · Heft 1 · S. 32 bis 34
Dokument
192605
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages sind Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern verpflichtet, die vereinbarten Leistungen gegen Entgelt in persönlich abhängiger Stellung zu erbringen. Für den Arbeitnehmerstatus ist das entscheidende Kriterium die persönliche Weisungsabhängigkeit. Gemäß der Definition des Arbeitnehmerbegriffs aus §611 a BGB ergibt sich, dass sich die persönliche Abhängigkeit von Arbeitnehmern ausschließlich auf den Inhalt der Arbeitsleistung und die Art und Weise ihrer Ausführung bezieht (insbesondere Ort, Zeit, Art und Materialien).
Schlagworte
MITARBEITER
TÄTIGKEIT
ARBEITNEHMER
VERGÜTUNG
ARBEITSZEIT
RISIKO
ARBEITSLEISTUNG
ZEIT
PRAXIS
NATUR
ARBEITSPLATZ
PATIENTEN
DOKUMENTATION
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
ERGOTHERAPEUTEN