CareLit Fachartikel

FREIE MITARBEIT ARBEITNEHMER

Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2019 · Heft 1 · S. 32 bis 34

Dokument
192605
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
32 bis 34
Erschienen: 2019-10-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages sind Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern verpflichtet, die vereinbarten Leistungen gegen Entgelt in persönlich abhängiger Stellung zu erbringen. Für den Arbeitnehmerstatus ist das entscheidende Kriterium die persönliche Weisungsabhängigkeit. Gemäß der Definition des Arbeitnehmerbegriffs aus §611 a BGB ergibt sich, dass sich die persönliche Abhängigkeit von Arbeitnehmern ausschließlich auf den Inhalt der Arbeitsleistung und die Art und Weise ihrer Ausführung bezieht (insbesondere Ort, Zeit, Art und Materialien).

Schlagworte

MITARBEITER TÄTIGKEIT ARBEITNEHMER VERGÜTUNG ARBEITSZEIT RISIKO ARBEITSLEISTUNG ZEIT PRAXIS NATUR ARBEITSPLATZ PATIENTEN DOKUMENTATION ARBEITSVERHÄLTNIS ES ERGOTHERAPEUTEN