Verbote genau abwägen
pro Hauswirtschaft, Hannover · 2019 · Heft 11 · S. 34 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Argumente beider Parteien, die Religionsfreiheit auf der einen und die unternehmerische Freiheit auf der anderen Seite, wiegen schwer. Es handelt sich dabei um hohe Güter von Verfassungsrang. Die Religionsund Gewissensfreiheit der Arbeitnehmer stellen ebenso wie die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der Arbeitgeber fundamentale, sowohl im Grundgesetz als auch in der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankerte Rechtspositionen dar. Das in Art. 4 Grundgesetz verbriefte Grundrecht der Glaubensfreiheit umfasst die Freiheit, nach den eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben und zu handeln.