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Verbote genau abwägen

pro Hauswirtschaft, Hannover · 2019 · Heft 11 · S. 34 bis 35

Dokument
192656
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pro Hauswirtschaft, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 6
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2019-11-01 00:00:00
ISSN
2512-0123
DOI

Zusammenfassung

Die Argumente beider Parteien, die Religionsfreiheit auf der einen und die unternehmerische Freiheit auf der anderen Seite, wiegen schwer. Es handelt sich dabei um hohe Güter von Verfassungsrang. Die Religionsund Gewissensfreiheit der Arbeitnehmer stellen ebenso wie die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der Arbeitgeber fundamentale, sowohl im Grundgesetz als auch in der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankerte Rechtspositionen dar. Das in Art. 4 Grundgesetz verbriefte Grundrecht der Glaubensfreiheit umfasst die Freiheit, nach den eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben und zu handeln.

Schlagworte

ARBEITGEBER VERBOT ARBEITNEHMER GRUNDGESETZ ARBEITSPLATZ RECHT FREIHEIT ES ARBEIT TRAGEN PRAXIS RISIKO RECHTSPRECHUNG UNSICHERHEIT ZEIT ARBEITSLEISTUNG