CareLit Fachartikel

Wer darf fahren? Gesetzgeber überarbeitet § 60 Fahrtkosten SGB V

Heiber, A.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2019 · Heft 11 · S. 32 bis 33

Dokument
192661
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Heiber, A.;
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 28
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2019-11-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

In allen Leistungskatalogen der Pflegeversicherung in den Bundesländern findet sich die Leistung zur Begleitung außer Haus, um zum Beispiel einen Pflegebedürftigen zum Arzt, zur Behandlung oder zum Therapeuten zu begleiten. Solche Begleitleistungen lassen sich aber auch über den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b oder die Verhinderungspflege nach § 39 finanzieren. Allen drei Leistungen ist gemein, dass vom Leistungsrecht allein die Begleitperson finanziert ist, nicht jedoch das Transportmittel oder/und der dazu gehörige Fahrer (siehe dazu auch den ausführlicher Bericht aus der PDL Praxis Oktober 2017).

Schlagworte

LEISTUNG THERAPIE MOBILITÄT PFLEGE PFLEGEPERSONAL KRANKENKASSE PRAXIS VERSICHERUNG BLINDHEIT ZULASSUNG VERTRÄGE Häusliche Pflege Hannover