Neustart für die Streitschlichter
Bensch, H.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2019 · Heft 11 · S. 998 bis 999
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Ausschuss hat somit keine der beiden Seiten eine Mehrheit. Im Zweifelfall ist der unparteiische Vorsitzende das Zünglein an der Waage. Eine Entscheidung zu einer strittigen Kodieroder Abrechnungsfrage könnte dann für einzelne Akteure auf Klinikoder Kassenseite sehr teuer werden. Dementsprechend betonte die DKG in ihrer Stellungnahme zum MDK-Reformgesetz, dass schon sehr kleine Ändemngen an den Kodierrichtlinien oder dem Operationenund Prozedurenschlüssel (OPS) mit „extrem weitreichenden Vergütungsrisiken verbunden“ seien. Nicht zuletzt der Streit zu den Stroke Units nach der Rechtsprechung des Bundessozialger…