Keine Personalratswahl ohne Wahlvorstand - Bestellung und Rolle des Organs
Schäfer, A.-K.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 11 · S. 396 bis 405
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Jahr 2020 werden sowohl im Bund als auch in mehreren Bundesländern - Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt - die Personalräte neu gewählt. Das Bundespersonalvertretungsgesetz und die Landespersonalvertretungsgesetze bestimmen den Wahlvorstand als Organ zur Durchführung der Personalratswahlen. ^ Bereits in den 1950er Jahren stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass eine ohne Wahlvorstand durchgeführte Wahl ungültig ist, weil nicht einmal der Schein einer ordnungsgemäß durchgeführten Wahl gewahrt ist. Mehr als 60 Jahre nach der getroffenen Entscheidung und in Hinbli…