CareLit Fachartikel

Hebammen und die Vergütung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

BOLDI, C.; · Obstetrica, Bern · 2019 · Heft 11 · S. 50 bis 53

Dokument
192774
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Obstetrica, Bern
Autor:innen
BOLDI, C.;
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 116
Seiten
50 bis 53
Erschienen: 2019-11-01 00:00:00
ISSN
1662-5862
DOI

Zusammenfassung

Die Hebammen gehören zu den wenigen Fachpersonen im Gesundheitswesen, die verschreibungspflichtige Medikamente anwenden dürfen. Dürfen sie diese auch ohne Verschreibung in der Apotheke beziehen, und können diese Medikamente über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden? Und wenn nicht, was ist zu tun? Eine g (juristische) Standortbestimmung.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RECHT HEBAMME APOTHEKE APOTHEKER VERGÜTUNG GESUNDHEITSWESEN PERSONEN STRAFE BLUT VERSICHERUNG MÜTTER SCHWANGERSCHAFT BERUFSAUSÜBUNG BERUFSGRUPPEN PATIENTEN