CareLit Fachartikel

Sprechstundenverpflichtungen und Zulassungsrecht im Geltungsbereich desTSVG - Neuregelungen und offene Fragen

Kaltenhäuser, N.; Willkomm, J.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 11 · S. 161 bis 167

Dokument
192883
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Kaltenhäuser, N.; Willkomm, J.;
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 9
Seiten
161 bis 167
Erschienen: 2019-11-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Obwohl das Terminserviceund Versorgungsgesetz (TSVG) erst am 14. 3. 2019 vom Bundestag verabschiedet und am 11. 5. 2019 in Kraft getreten ist, wird seine Relevanz für die vertragsärztliche Praxis und die Rechtsberatung im Bereich des Medizinrechts schon dadurch deutlich, dass es große mediale Aufmerksamkeit genießt und bereits Gegenstand höchstund obergerichtlicher Rechtsprechung war. Der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 7. 6. 2019 lag dabei das neugeregelte Mindestangebot von Sprechstundenzeiten zugrunde, weshalb dieser Aufsatz den Neuregelungen des TSVG gewidmet ist.

Schlagworte

MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM VERSORGUNGSAUFTRAG HAUSARZT PATIENT THERAPIE VERGÜTUNG GESUNDHEITSWESEN STRAFRECHT KRIMINOLOGIE DERMATOLOGEN APOTHEKER PATIENTEN DEUTSCHLAND CHIRURGEN NEUROLOGEN NEUROCHIRURGEN