Sprechstundenverpflichtungen und Zulassungsrecht im Geltungsbereich desTSVG - Neuregelungen und offene Fragen
Kaltenhäuser, N.; Willkomm, J.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 11 · S. 161 bis 167
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Obwohl das Terminserviceund Versorgungsgesetz (TSVG) erst am 14. 3. 2019 vom Bundestag verabschiedet und am 11. 5. 2019 in Kraft getreten ist, wird seine Relevanz für die vertragsärztliche Praxis und die Rechtsberatung im Bereich des Medizinrechts schon dadurch deutlich, dass es große mediale Aufmerksamkeit genießt und bereits Gegenstand höchstund obergerichtlicher Rechtsprechung war. Der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 7. 6. 2019 lag dabei das neugeregelte Mindestangebot von Sprechstundenzeiten zugrunde, weshalb dieser Aufsatz den Neuregelungen des TSVG gewidmet ist.