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Qualitätssicherung bekommt Biss!

Heberlein, I.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 11 · S. 167 bis 171

Dokument
192884
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Heberlein, I.;
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 9
Seiten
167 bis 171
Erschienen: 2019-11-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Mit der Einführung des SGB V gibt es Vorgaben zur Qualitätssicherung der Versorgung. Deren Zahl und Eindringtiefe hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Es fehlte allerdings bisher an einer konsequenten Umsetzung und der gegebenenfalls erforderlichen Sanktionierung von Verstößen.Das ist mit der Neufassung des § 137 SGB V Gesetz geworden. Die erforderlichen Konkretisierungen auch im Hinblick auf die Prüftätigkeit des MDK hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vorzunehmen.

Schlagworte

QUALITÄTSSICHERUNG RICHTLINIE MDK AUFGABENSTELLUNG DOKUMENTATION GESETZ ES GESUNDHEITSWESEN LITERATUR MEDIZIN ARBEIT FORSCHUNG GANG LEISTUNG KRANKENBEHANDLUNG KRANKENHÄUSER