CareLit Fachartikel

Schadensersatz wegen Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten

Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 11 · S. 187 bis 188

Dokument
192888
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 9
Seiten
187 bis 188
Erschienen: 2019-11-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Haben sich bei einem mangels ärztlicher Aufklärung rechtswidrigen ärztlichen Eingriff nur Risiken verwirklicht, über die nicht aufzuklären war, kommt ein Wegfall der Haftung des Arztes für Aufklärungsversäumnisse lediglich dann in Betracht, wenn der Patient wenigstens eine Crundaufklärung über die Art und den Schweregrad des Eingriffs erhalten hat; das gilt auch dann, wenn das realisierte - nicht aufklärungspflichtige Risiko mit den nicht realisierten - aufklärungspflichtigen - Risiken nach Bedeutung und Auswirkung für den Patienten nicht vergleichbar ist.

Schlagworte

RISIKO PATIENT BUNDESGERICHTSHOF EINWILLIGUNG THERAPIE ENTSCHEIDUNG SCHADENSERSATZ PATIENTEN INJEKTIONEN MUSKELN RECHTSPRECHUNG TRAGEN PRAXIS Gesundheit und Pflege Köln