CareLit Fachartikel
Schadensersatz wegen Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten
Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 11 · S. 187 bis 188
Dokument
192888
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Haben sich bei einem mangels ärztlicher Aufklärung rechtswidrigen ärztlichen Eingriff nur Risiken verwirklicht, über die nicht aufzuklären war, kommt ein Wegfall der Haftung des Arztes für Aufklärungsversäumnisse lediglich dann in Betracht, wenn der Patient wenigstens eine Crundaufklärung über die Art und den Schweregrad des Eingriffs erhalten hat; das gilt auch dann, wenn das realisierte - nicht aufklärungspflichtige Risiko mit den nicht realisierten - aufklärungspflichtigen - Risiken nach Bedeutung und Auswirkung für den Patienten nicht vergleichbar ist.
Schlagworte
RISIKO
PATIENT
BUNDESGERICHTSHOF
EINWILLIGUNG
THERAPIE
ENTSCHEIDUNG
SCHADENSERSATZ
PATIENTEN
INJEKTIONEN
MUSKELN
RECHTSPRECHUNG
TRAGEN
PRAXIS
Gesundheit und Pflege
Köln