CareLit Fachartikel

Passivlegitimation des Landes für Schmerzensgeldansprüche wegen Fixierung und Zwangsmedikation ohne richterliche Genehmigung

Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 11 · S. 195 bis 198

Dokument
192892
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 9
Seiten
195 bis 198
Erschienen: 2019-11-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Mit ihrer beim Landgericht Frankfurt am Main erhobenen Klage begehrte die Klägerin vom beklagten Land Hessen die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und Feststellung, dass das beklagte Land verpflichtet ist, ihr sämtliche materiellen Schäden aus der Behandlung im Krankenhaus von April bis Mai 2014 zu ersetzen. Mit Urteil vom 15.1.2019 wies das Landgericht die Klage ab, da das beklagte Land nicht passivlegitimiert sei. Gegen diese Entscheidung wendet sich die Klägerin mit ihrer beim OLG Erankfurt am Main eingelegten Berufung.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG KRANKENHAUS AUFGABENSTELLUNG ENTSCHEIDUNG FIXIERUNG BUNDESGERICHTSHOF SICHERHEIT PATIENTEN POLIZEI PSYCHIATRIE FRÜHGEBURT WOHNUNG HÖHE STÄDTE ES NATUR