CareLit Fachartikel
Passivlegitimation des Landes für Schmerzensgeldansprüche wegen Fixierung und Zwangsmedikation ohne richterliche Genehmigung
Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 11 · S. 195 bis 198
Dokument
192892
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit ihrer beim Landgericht Frankfurt am Main erhobenen Klage begehrte die Klägerin vom beklagten Land Hessen die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und Feststellung, dass das beklagte Land verpflichtet ist, ihr sämtliche materiellen Schäden aus der Behandlung im Krankenhaus von April bis Mai 2014 zu ersetzen. Mit Urteil vom 15.1.2019 wies das Landgericht die Klage ab, da das beklagte Land nicht passivlegitimiert sei. Gegen diese Entscheidung wendet sich die Klägerin mit ihrer beim OLG Erankfurt am Main eingelegten Berufung.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
KRANKENHAUS
AUFGABENSTELLUNG
ENTSCHEIDUNG
FIXIERUNG
BUNDESGERICHTSHOF
SICHERHEIT
PATIENTEN
POLIZEI
PSYCHIATRIE
FRÜHGEBURT
WOHNUNG
HÖHE
STÄDTE
ES
NATUR