CareLit Fachartikel

Pflegeschule i. S. der EntGO VKA; Abgrenzung zu Weiterbildungsstätten

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 11 · S. 602 bis 603

Dokument
192958
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 33
Seiten
602 bis 603
Erschienen: 2019-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Kl. ist Krankenpfleger mit der Anerkennung als Krankenpfleger Nephrologie und seit 1976 in einem Krankenhaus der Bekl. beschäftigt, nunmehr auf Grundlage des TVöD-K. Von 1998 bis 2001 absolvierte er eine Weiterbildung als Lehrer für Pflegeberufe. Eine Hochschulausbildung hat er nicht. Seit 1997 nimmt er die pflegerische Leitung der Weiterbildungsstätte nephrologischer Zentren Rhein-Ruhr wahr. Neben bzw. im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist er seit 2006 in verschiedenen Fachverbänden, Arbeitsgruppen und Vereinigungen der nephrologischen Pflege in führender Position nebenberuflich engagiert.

Schlagworte

AUSBILDUNG ANERKENNUNG EINGRUPPIERUNG TÄTIGKEIT EINRICHTUNG HEBAMMENSCHULE BERUFSAUSBILDUNG NEPHROLOGIE LEHRER RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN UNTERRICHT AKKREDITIERUNG ES RICHTLINIE ARBEITSVERHÄLTNIS