CareLit Fachartikel
Kürzung der Jahressonderzahlung nach TV AWO BW Krankengeldzuschuss
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 11 · S. 611 bis 614
Dokument
192960
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Anspruch auf Sonderzahlung nach § 22 TV AWO BW ermäßigt sich nach Absatz 3 Satz 1 der Vorschrift um Vi2 für jeden Kalendermonat, in dem die Beschäftigten nicht wenigstens für einen Tag u. a. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gegen den Arbeitgeber haben. Der Anspruch auf Krankengeldzuschuss nach § 24 TV AWO BW ist kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und wirkt sich nicht anspruchserhaltend in Bezug auf die Jahressonderzahlung aus
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