CareLit Fachartikel

Kürzung der Jahressonderzahlung nach TV AWO BW Krankengeldzuschuss

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 11 · S. 611 bis 614

Dokument
192960
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 33
Seiten
611 bis 614
Erschienen: 2019-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Anspruch auf Sonderzahlung nach § 22 TV AWO BW ermäßigt sich nach Absatz 3 Satz 1 der Vorschrift um Vi2 für jeden Kalendermonat, in dem die Beschäftigten nicht wenigstens für einen Tag u. a. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gegen den Arbeitgeber haben. Der Anspruch auf Krankengeldzuschuss nach § 24 TV AWO BW ist kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und wirkt sich nicht anspruchserhaltend in Bezug auf die Jahressonderzahlung aus

Schlagworte

LEISTUNG ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT TÄTIGKEIT RECHT VERTRAG HÖHE LITERATUR ARBEITSVERHÄLTNIS SPRACHE VERTRÄGE HONORAR HÖREN LESEN STEUERN KRANKHEIT