CareLit Fachartikel

Außerordentliche Verdachts-/Tatkündigung Ausschlussfrist Anhörung des Arbeitnehmers während Arbeitsunfähigkeit

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 11 · S. 633 bis 635

Dokument
192961
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 33
Seiten
633 bis 635
Erschienen: 2019-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers als solche schließt dessen Anhörung zu dem dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung nicht per se aus, und zwar weder die schriftliche Anhörung noch - soweit aus sachlichen Gründen vom Arbeitgeber für erforderlich gehalten die Anhörung im Rahmen eines Personalgesprächs. Solange dem erkrankten Arbeitnehmer die Teilnahme an einem Personal-/ Anhörungsgespräch nicht krankheitsbedingt unmöglich oder unzumutbar ist, kann er dementsprechend gehalten sein, daran teilzunehmen.

Schlagworte

ARBEITSUNFÄHIGKEIT KÜNDIGUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER UNTERNEHMEN WIEDEREINGLIEDERUNG ARBEIT TELEFON ZEIT SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS ES RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ PERSONEN KRANKHEIT