CareLit Fachartikel
Notwendigkeit der Doppelvertretung bei ergänzendem Schutzzertifikat (Truvada)
Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 11 · S. 587 bis 597
Dokument
192966
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zumindest erforderliche Spezifizierung eines Wirkstoffs als Erfindungsgegenstand des Grundpatents im Falle bloßer funktioneller Umschreibung in den Patentansprüchen (GRUR 2014,163 — Eli Lilly) sind nicht die Kriterien maßgeblich, welche an eine ausreichende ursprüngliche Offenbarung einer Lehre im Rahmen möglicher Beschränkungen des erteilten Patents im Bestandsverfahren oder nach § 64 PatG, Art. 105a EPU zu stellen sind.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
THERAPIE
URTEIL
BESCHREIBUNG
BUNDESGERICHTSHOF
TENOFOVIR
SALZE
DEUTSCHLAND
ZULASSUNG
EMTRICITABIN
SUMATRIPTAN
ES
BEURTEILUNG
PARIS
HIV