CareLit Fachartikel
Antizipierter Transport von Arzneimitteln stellt keinen zulässigen Versandhandel dar
Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 11 · S. 613 bis 624
Dokument
192968
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein von einer konkreten Kundenanforderung unabhängiger, „antizipierter“ Transport von Arzneimitteln zu einem inländischen Lager außerhalb von Apothekenräumen und eine anschließende Lagerung dieser Arzneimittel bis zum Zeitpunkt einer künftigen, ungewissen Kundenanforderung ist kein „Versand an den Endverbraucher von einer Apotheke“ gern. § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. la AMG.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
APOTHEKE
RECHTSPRECHUNG
BUNDESGERICHTSHOF
RECHT
VORSCHRIFTEN
DEUTSCHLAND
APOTHEKER
BERATUNG
INTERNET
VERSICHERUNG
APOTHEKEN
SCHREIBEN
ES
PATIENTEN
STÄRKE