CareLit Fachartikel

Antizipierter Transport von Arzneimitteln stellt keinen zulässigen Versandhandel dar

Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 11 · S. 613 bis 624

Dokument
192968
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 41
Seiten
613 bis 624
Erschienen: 2019-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ein von einer konkreten Kundenanforderung unabhängiger, „antizipierter“ Transport von Arzneimitteln zu einem inländischen Lager außerhalb von Apothekenräumen und eine anschließende Lagerung dieser Arzneimittel bis zum Zeitpunkt einer künftigen, ungewissen Kundenanforderung ist kein „Versand an den Endverbraucher von einer Apotheke“ gern. § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. la AMG.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL APOTHEKE RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF RECHT VORSCHRIFTEN DEUTSCHLAND APOTHEKER BERATUNG INTERNET VERSICHERUNG APOTHEKEN SCHREIBEN ES PATIENTEN STÄRKE