CareLit Fachartikel
Alles, was Recht ist!
Pflege leben, Regensburg · 2019 · Heft 11 · S. 32 bis 33
Dokument
192972
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine tarifvertragsersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und ihrem Gesamtbetriebsrat ist unwirksam, soweit sie bestimmt, dass Gewerkschaftssekretäre, die im Rahmen vereinbarter Vertrauensarbeitszeit regelmäßig Mehrarbeit leisten, als Ausgleich hierfür pauschal eine näher bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
URLAUB
URTEIL
VERGÜTUNG
ARBEITNEHMER
GEWERKSCHAFT
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
Pflege leben
Regensburg