Schichtleitung eines examinierten Altenpflegers
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 11 · S. 296 bis 299
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist examinierter Altenpfleger und als solcher bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin in der Wohngruppe eines Seniorenhauses beschäftigt. Dort gibt es eine Wohnbereichsleitung, aber keine stellvertretende Wohnbereichsleitung. Iri der Stellenbeschreibung des Klägers ist u. a. -. ,yorgesehen, dass er die Wohnbereichsleitung als Schichtleitung vertritt. In dieser Funktion ist er Ansprechpartner für Ärzte, Angehörige der zu pflegenden Personen und Apotheken sowie zuständig für die Arbeitsverteilung nach Art der Tätigkeit und Auswahl der von den Pflegehilfskräften und Auszubildenden durchzuführenden…