CareLit Fachartikel

Schichtleitung eines examinierten Altenpflegers

Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 11 · S. 296 bis 299

Dokument
193005
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2019
Jahrgang 16
Seiten
296 bis 299
Erschienen: 2019-11-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger ist examinierter Altenpfleger und als solcher bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin in der Wohngruppe eines Seniorenhauses beschäftigt. Dort gibt es eine Wohnbereichsleitung, aber keine stellvertretende Wohnbereichsleitung. Iri der Stellenbeschreibung des Klägers ist u. a. -. ,yorgesehen, dass er die Wohnbereichsleitung als Schichtleitung vertritt. In dieser Funktion ist er Ansprechpartner für Ärzte, Angehörige der zu pflegenden Personen und Apotheken sowie zuständig für die Arbeitsverteilung nach Art der Tätigkeit und Auswahl der von den Pflegehilfskräften und Auszubildenden durchzuführenden…

Schlagworte

ERSATZKASSENGEBUEHRENORDNUNG TÄTIGKEIT HAMBURG LEITUNG ARBEITSZEIT ALTENPFLEGER STELLENBESCHREIBUNG PERSONEN APOTHEKEN BETTEN HÖHE RECHTSPRECHUNG BERLIN WAHRNEHMUNG INSTITUTIONALISIERUNG VERSTÄNDNIS