CareLit Fachartikel
Verbrühungen durch zu heißes Badewasser
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 11 · S. 308 bis 310
Dokument
193008
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1969 geborene Klägerin verfügt aufgrund des bei ihr vorliegenden Prader-Willi-Syndroms über eine geistige Behinderung mit deutlicher Intelligenzminderung. Des Weiteren besteht bei der Klägerin, die von ihrer Mutter rechtlich betreut wird, ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus. Seit März 2012 lebt die Klägerin in der von der Beklagten betriebenen Einrichtung für betreutes Wohnen.
Schlagworte
TEMPERATUR
WASSER
BREMEN
DIN-NORM
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
ES
KRANKENHÄUSER
SCHULEN
SENIORENHEIME
KINDERGÄRTEN
RECHTSPRECHUNG
RISIKO
PERSONEN
LEBEN
SICHERHEIT