Wie gelingt der klinische Nachweis für ein In-vitro-Diagnostikum nach der IVDR?
Schäfer, B.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 11 · S. 145 bis 148
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Überschreiten der Halbzeit der fünfjährigen Übergangsfrist (sie endet am 26.05.2022) für den Geltungsbeginn der neuen In-Vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) sollten Hersteller sich nun spätestens im Rahmen ihrer Portfolio-Prüfung für die Rezertifizierung ihrer Produkte nach der IVDR mit der Frage nach dem Vorliegen eines ausreichenden klinischen Nachweises befassen. Wie bei so vielen Diskussionen, die mit dem Inkrafttreten der Medizinprodukte-Verordnungen einhergingen, wurden die Anforderungen der Art. 56 f. IVDR zunächst völlig überzogen (miss-)interpretiert, was auch mit der nach wie vor bestehenden Unsich…