Übergangsregelungen der neuen EU-Verordnung über MP insbesondere für stoffliche Medizinprodukte
Zirkel, I.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 11 · S. 148 bis 149
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
MDR regelt die Übergangsvorschrift für das (erstmalige) Inverkehrbringen eines Medizinproduktes mit einer Bescheinigung nach altem Recht. Nach Artikel 5 MDR darf ein Produkt nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn es „bei sachgemäßer Lieferung, korrekter Installation und Instandhaltung und seiner Zweckbestimmung entsprechender Verwendung“ der MDR entspricht. Abweichend hiervon stellt Artikel 120 Abs. 3 klar, dass ein Medizinprodukt, für welches eine Bescheinigung nach altem Recht erteilt wurde, die nach Abs. 2 gültig ist, (erstmalig) in den Verkehr gebracht bzw. betrieben werden darf, s…