CareLit Fachartikel

Bewohner verletzt Pflegekraft: Gibt es Schmerzensgeld und Brillenersatz?

Böhme, Prof. Dr. H. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2019 · Heft 12 · S. 58-59

Dokument
193113
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, Prof. Dr. H.
Ausgabe
Heft 12 / 2019
Jahrgang 45
Seiten
58-59
Erschienen: 2019-12-27 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Frage: Ich arbeite in einem Pflegeheim und wurde von einem Bewohner verletzt. Dabei erlitt ich eine Handgelenksprellung und wurde krankgeschrieben. Ferner ging meine Brille zu Bruch. Der Bewohner verletzte noch zwei andere Bewohner. Er wurde in die Psychiatrie eingewiesen. Kann ich einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen, ohne meinen Job zu verlieren? Was ist mit dem Ersatz der Brille?

Schlagworte

SCHMERZENSGELD ARBEITGEBER PATIENT PFLEGE PSYCHIATRIE ARBEITNEHMER BERUFSGENOSSENSCHAFT DOKUMENTATION GUTACHTEN PATIENTEN ARBEITSUNFÄLLE KLEIDUNG Die Schwester Der Pfleger Melsungen