CareLit Fachartikel
Bewohner verletzt Pflegekraft: Gibt es Schmerzensgeld und Brillenersatz?
Böhme, Prof. Dr. H. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2019 · Heft 12 · S. 58-59
Dokument
193113
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Frage: Ich arbeite in einem Pflegeheim und wurde von einem Bewohner verletzt. Dabei erlitt ich eine Handgelenksprellung und wurde krankgeschrieben. Ferner ging meine Brille zu Bruch. Der Bewohner verletzte noch zwei andere Bewohner. Er wurde in die Psychiatrie eingewiesen. Kann ich einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen, ohne meinen Job zu verlieren? Was ist mit dem Ersatz der Brille?
Schlagworte
SCHMERZENSGELD
ARBEITGEBER
PATIENT
PFLEGE
PSYCHIATRIE
ARBEITNEHMER
BERUFSGENOSSENSCHAFT
DOKUMENTATION
GUTACHTEN
PATIENTEN
ARBEITSUNFÄLLE
KLEIDUNG
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen