CareLit Fachartikel

HIV-Infektionen im Krankenhaus Sieben Thesen zu den rechtlichen Konsequenzen

Zuck, R. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1988 · Heft 11 · S. 11 bis 12

Dokument
19332
CareLit-ID
Jahr
1988
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Zuck, R.
Ausgabe
Heft 11 / 1988
Jahrgang 5
Seiten
11 bis 12
Erschienen: 1988-11-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Jedes entsprechend leistungsfähige Krankenhaus ist zur AIDS- Behandlung verpflichtet. Die Pflicht, AIDS-Kranke zu behandeln und zu pflegen, gilt für alle in soweit zuständigen Mitarbeiter des Krankenhauses. Eine entsprechende Weigerung berechtigt, nach vorheriger Abmahnung, den Krankenhausträger zur Kündigung.

Schlagworte

ARBEITSVERWEIGERUNG AIDS PFLEGE BEHANDLUNGSPFLICHT HIV-INFEKTIONEN PERSONEN KRANKENHÄUSER PATIENTEN NOTFALLBEHANDLUNG UROLOGEN BLUTENTNAHME ES LEBEN HYGIENE THERAPIE ÄRZTE