CareLit Fachartikel
HIV-Infektionen im Krankenhaus Sieben Thesen zu den rechtlichen Konsequenzen
Zuck, R. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1988 · Heft 11 · S. 11 bis 12
Dokument
19332
CareLit-ID
Jahr
1988
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jedes entsprechend leistungsfähige Krankenhaus ist zur AIDS- Behandlung verpflichtet. Die Pflicht, AIDS-Kranke zu behandeln und zu pflegen, gilt für alle in soweit zuständigen Mitarbeiter des Krankenhauses. Eine entsprechende Weigerung berechtigt, nach vorheriger Abmahnung, den Krankenhausträger zur Kündigung.
Schlagworte
ARBEITSVERWEIGERUNG
AIDS
PFLEGE
BEHANDLUNGSPFLICHT
HIV-INFEKTIONEN
PERSONEN
KRANKENHÄUSER
PATIENTEN
NOTFALLBEHANDLUNG
UROLOGEN
BLUTENTNAHME
ES
LEBEN
HYGIENE
THERAPIE
ÄRZTE