Sekundäre Darlegungslast bei der Behauptung von Hygieneverstößen
Vogeler, Dr. M. · Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 1 · S. 223 bis 224
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Arzthaftungsprozess wird die erweiterte - sekundäre - Darlegungslast der Behandlungsseite ausgelöst, wenn die primäre Darlegung des Konfliktstoffs durch den Patienten den insoweit geltenden maßvollen Anforderungen genügt und die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens der Behandlungsseite aufgrund der Folgen für ihn gestattet, während es dieser möglich und zumutbar ist, den Sachverhalt näher aufzuklären. Letzteres wird bei der Behauptung eines Hygieneverstoßes regelmäßig der Fall sein (Fortführung Senatsbeschluss vom 16. 8. 2016 - VI ZR 634/15, NJW-RR 2016, 1360, R. n. 14). BGH, Urteil vom 19. 2. 2019 - VI ZR…