Arztbriefe - Berichtigungsanspruch des Patienten nur bei falschen Tatsachenbehauptungen
Gruler, U. · Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 1 · S. 232 bis 234
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Ein Anspruch auf Abänderung oder Korrektur eines Arztbriefes ist gesetzlich nicht geregelt. § 630f Abs. 1 S. 2 BGB schränkt den Arzt in der Möglichkeit ein, Berichtigungen und Änderungen der Patientenakte vorzunehmen; diese sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Ein Anspruch auf Berichtigung oder Änderung der Patientenakte ist dagegen weder gesetzlich in den §§ 630a ff. BGB noch standesrechtlich in § 10 MBO geregelt. 2. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG oder einer direkten oder analogen Anw…