CareLit Fachartikel

Arztbriefe - Berichtigungsanspruch des Patienten nur bei falschen Tatsachenbehauptungen

Gruler, U. · Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 1 · S. 232 bis 234

Dokument
193337
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Gruler, U.
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 9
Seiten
232 bis 234
Erschienen: 2020-01-14 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

1. Ein Anspruch auf Abänderung oder Korrektur eines Arztbriefes ist gesetzlich nicht geregelt. § 630f Abs. 1 S. 2 BGB schränkt den Arzt in der Möglichkeit ein, Berichtigungen und Änderungen der Patientenakte vorzunehmen; diese sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Ein Anspruch auf Berichtigung oder Änderung der Patientenakte ist dagegen weder gesetzlich in den §§ 630a ff. BGB noch standesrechtlich in § 10 MBO geregelt. 2. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG oder einer direkten oder analogen Anw…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG KRANKENHAUS SCHWEIGEPFLICHT URTEIL ANAMNESE BAT DOKUMENTATIONSPFLICHT PATIENT RECHT DEUTSCHLAND ES PATIENTEN DOKUMENTATION MEDIZIN PSYCHOTHERAPIE SCHREIBEN