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Urteil des Bundesgerichts zu Frischzellenpräparaten: Gesetzmäßigkeit einer Verordnungsbestimmung für Magistralrezepturen verneint

Eggenberger Stöckli, U. · Pharma Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 1 · S. 689 bis 690

Dokument
193391
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Eggenberger Stöckli, U.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 41
Seiten
689 bis 690
Erschienen: 2020-01-14 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesgericht hat im Frühjahr 2019 einen wichtigen Entscheid gefällt, der zeigt, dass Verordnungsbestimmungen auf einer genügenden formell-gesetzlichen Grundlage mit entsprechender Delegation beruhen müssen. Ist dies nicht erfüllt, kann die Anwendung einer Verordnungsbestimmung versagt werden. Im konkreten Fall ging es um ein Präparat mit Frischzellen, das als Magistralrezeptur hergestellt wird. Während Swissmedic der Ansicht war, die gesetzliche Grundlage sei genügend, widersprach das Bundesgericht und stellte fest, dass zwar eine Delegationsnorm bestehe, diese vom Verordnungsgeber aber zu einschränkend umg…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL GESETZ DELEGATION HERSTELLUNG APOTHEKE BEFRAGUNG FRAGEBOGEN GESUNDHEIT RECHT SCHWEIZ SICHERHEIT ES REGIERUNG PATIENTEN ZULASSUNG PRAXIS