Rahmenlehrpläne erfordern Exemplarität.
Rüller, H. · Unterricht Pflege, Brake · 2020 · Heft 1 · S. 13 bis 21
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die auf §53 des Pflegeberufegesetzes basierenden Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht formulieren „didaktisch-pädagogische Grundsätze", die neben „der Handlungsorientierung“ auf „Situationsbezug" und „ein exemplarisches Lernen“ setzen (Fachkommission 2019, S. 8). Diese didaktisch-pädagogischen Grundsätze sind auf der unterrichtspraktischen Ebene die Garanten für die Umsetzung der curricularen Konstruktionsprinzipien der Rahmenlehrpläne. Wie sich das didaktische Prinzip der Exemplarität, das schon seit Jahrzehnten in allgemeinen wie in beruflichen Ausbildungen praktiziert wird, in der…