CareLit Fachartikel

Änderung der Kodierrichtlinien. Konflikte der Intensivmedizin

Schwarz, K. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2019 · Heft 1 · S. 1124 bis 1125

Dokument
193465
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Schwarz, K.
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 36
Seiten
1124 bis 1125
Erschienen: 2020-01-20 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Infolge der Änderung der Deutschen Kodierrichtlinien für das kommende Jahr wurde insbesondere die Richtlinie zur maschinellen Beatmung grundlegend überarbeitet. Beatmungsstunden sind künftig unabhängig von der Art der Beatmung nur bei intensivmedizinisch versorgten Patienten zu kodieren. Da die intensivmedizinische Versorgung in den Kodierrichtlinien bislang nicht näher definiert wurde, standen die Selbstverwaltungspartner nach § 17 b KHG zunächst vor einer Grundsatzfrage.

Schlagworte

RECHT URTEIL ATMUNG AUFNAHME BERLIN RECHTSPRECHUNG ZEIT INTENSIVMEDIZIN KODIERUNG RICHTLINIE PATIENTEN GASE LUNGE INTUBATION TRACHEOTOMIE LEBEN