Bundesverfassungsgericht schränkt Sanktionen im SGB II ab sofort stark ein
Schwarz, R.; Vogt, C. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2019 · Heft 1 · S. 529 bis 534
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Lange und mit Spannung haben ALG Il-Leistungsberechtigte und Jobcenter-Mitarbeitende, freigemeinnützige Verbände, Sozialgerichtsbarkeit sowie Öffentlichkeit und Politik auf diese Entscheidung gewartet. Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 5. November 2019 die geltenden Vorschriften zur Leistungsminderung im SGB II teilweise für verfassungswidrig erklärt. ' Die Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe gibt den entscheidenden Impuls, die seit Langem kontrovers diskutierten und notwendigen Reformen der Sanktionsregelungen endlich umzusetzen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins war neben vie…