CareLit Fachartikel

Grobe Fahrlässigkeit des Empfängers einer Sozialleistung. Voraussetzung der rückwirkenden Aufhebung einer Behördenentscheidung im Kontext von Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit

Heinz, Prof. Dr. D. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 1 · S. 181 bis 188

Dokument
193567
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Heinz, Prof. Dr. D.
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
181 bis 188
Erschienen: 2020-01-21 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Entscheidungen eines Sozialleistungsträgers bleiben rechtswirksam, solange und soweit sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt sind. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 39 Abs. 2 SGB X. Man spricht von Bestandskraft eines Verwaltungsaktes im Sinne der Definition des § 31 SGB X. Neben der Möglichkeit der Aufhebung einer für rechtswidrig gehaltenen Entscheidung einer Behörde im Wege des Widerspruchsverfahrens enthält das Verfahrensrecht der Sozialleistungsträger, mithin das Zehnte Buch des Sozialgesetzbuches in den §§ 44 bis 48 SGB X die…

Schlagworte

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