CareLit Fachartikel
Haftung für Heimträger
Gehrmann, M. · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2020 · Heft 1 · S. 60 bis 61
Dokument
193583
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Träger von Healthcare-Einrichtungen haben ihre Patienten, Bewohner, Besucher und Angestellten vor Gefahren zu schützen. Diese Verkehrssicherungspflichten können im Sozialbereich umfangreich sein. Konkretisiert werden können diese Pflichten zur Gefahrenabwehr unter anderem durch einschlägige (DIN-)Normen. Doch gilt dies auch für nach Inbetriebnahme eingeführte Normen?
Schlagworte
UNTERNEHMEN
GESETZ
KRANKENHAUS
URTEIL
ANPASSUNG
AUSLAND
DIN-NORM
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
WASSER
PERSONEN
DEUTSCHLAND
RISIKO
HÖHE
ZYPERN
PATIENTEN