Zur Abwägung der Sicherheitsanforderungen zur Verhinderung eines Sturzes im Pflegeheim
N. N. · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2019 · Heft 1 · S. 78 bis 80
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht im Zusammenhang mit einem Sturz ihrer Versicherten W. am 29. 07. 2013 im Pflegeheim geltend. Wegen des Sachverhalts wie auch der erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf die Feststellungen des Landgerichts Bezug genommen. Mit Urteil vom 17. 01. 2018 hat das Landgericht Karlsruhe die Klage abgewiesen. Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, die von der Pflegekraft getroffene Abwägung zwischen Beaufsichtigung und Wahrung der Intimsphäre der Versicherten sei sachund interessengerecht gewesen. Insbesondere habe sie dem Umstand, dass die V…