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Kein Recht von Angehörigen, aufgrund einer Vorsorgevollmacht Einsicht in Behandlungsunterlagen eines Verstorbenen zu nehmen, gegen dessen ausdrücklich erklärten oder mutmaßlichen…

N. N. · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2019 · Heft 1 · S. 80 bis 84

Dokument
193594
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
N. N.
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 26
Seiten
80 bis 84
Erschienen: 2020-01-21 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Die Mutter einer verstorbenen Patientin hat kein Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen des die Tochter behandelnden Psychotherapeuten, wenn dies gegen den ausdrücklich erklärten oder mutmaßlichen Willen der Tochter verstößt. Kein Einsichtsrecht besteht auch dann, wenn der Mutter in einer Vorsorgevollmacht eben diese Einsichtsrechte eingeräumt wurden, jedenfalls soweit es sich um eine ältere Vorsorgevollmacht handelt. OLG Karlsruhe, Urt. v. 14. 08. 2019 - 7 U 238118

Schlagworte

VOLLMACHT ENTSCHEIDUNG TOD RECHT EINSICHTSRECHT FAMILIE RISIKO SCHAM VERHALTEN MENSCHEN SCHREIBEN ES TELEFON BEHANDLUNGSFEHLER PSYCHIATRIE ROLLE