CareLit Fachartikel
Kein Recht von Angehörigen, aufgrund einer Vorsorgevollmacht Einsicht in Behandlungsunterlagen eines Verstorbenen zu nehmen, gegen dessen ausdrücklich erklärten oder mutmaßlichen…
N. N. · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2019 · Heft 1 · S. 80 bis 84
Dokument
193594
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mutter einer verstorbenen Patientin hat kein Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen des die Tochter behandelnden Psychotherapeuten, wenn dies gegen den ausdrücklich erklärten oder mutmaßlichen Willen der Tochter verstößt. Kein Einsichtsrecht besteht auch dann, wenn der Mutter in einer Vorsorgevollmacht eben diese Einsichtsrechte eingeräumt wurden, jedenfalls soweit es sich um eine ältere Vorsorgevollmacht handelt. OLG Karlsruhe, Urt. v. 14. 08. 2019 - 7 U 238118
Schlagworte
VOLLMACHT
ENTSCHEIDUNG
TOD
RECHT
EINSICHTSRECHT
FAMILIE
RISIKO
SCHAM
VERHALTEN
MENSCHEN
SCHREIBEN
ES
TELEFON
BEHANDLUNGSFEHLER
PSYCHIATRIE
ROLLE