CareLit Fachartikel

Achtung bei Freistellung

Sausen, P. · Altenheim, Hannover · 2020 · Heft 1 · S. 34 bis 35

Dokument
193654
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 2020
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2020-01-21 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Will der Arbeitgeber einen Mitarbeiter unter Abbau von Überstunden freistellen, bedarf es einer eindeutigen Regelung hierzu. Durch eine bloß vereinbarte Freistellung unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen kann der Arbeitgeber die Freizeitguthaben des Arbeitnehmers nicht abbauen.

Schlagworte

ARBEITGEBER VEREINBARUNG MITARBEITER ARBEITSRECHT URTEIL ARBEITNEHMER ARBEITSLEISTUNG NATUR HÖHE RISIKO ES VERHALTEN Altenheim Hannover