CareLit Fachartikel
Achtung bei Freistellung
Sausen, P. · Altenheim, Hannover · 2020 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Dokument
193654
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Will der Arbeitgeber einen Mitarbeiter unter Abbau von Überstunden freistellen, bedarf es einer eindeutigen Regelung hierzu. Durch eine bloß vereinbarte Freistellung unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen kann der Arbeitgeber die Freizeitguthaben des Arbeitnehmers nicht abbauen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
VEREINBARUNG
MITARBEITER
ARBEITSRECHT
URTEIL
ARBEITNEHMER
ARBEITSLEISTUNG
NATUR
HÖHE
RISIKO
ES
VERHALTEN
Altenheim
Hannover