CareLit Fachartikel

Gesetzliche Unfallversicherung hilft auch Arbeitgebern

Siefarth, T. · Pflegezeitschrift · 2020 · Heft 1 · S. 33 bis 35

Dokument
193693
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
Siefarth, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 73
Seiten
33 bis 35
Erschienen: 2020-01-21 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Die Gesetzliche Unfallversicherung reguliert im Versicherungsfall Personenschäden bei Verletzten, deren Angehörigen oder Hinterbliebenen. Geregelt ist sie im Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Beiträge werden ausschließlich von Unternehmen entrichtet. Versichert sind neben den Arbeitnehmern des jeweiligen Unternehmens auch selbständig, unentgeltlich bzw. ehrenamtlich tätige Personen im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege. Dabei gehen die Leistungen der GUV wesentlich weiter als die der gesetzlichen Krankenversicherung.

Schlagworte

UNTERNEHMEN ARBEITGEBER PFLEGE UNFALL UNFALLVERSICHERUNG VORSCHRIFTEN PERSONEN GESUNDHEITSWESEN KAUSALITÄT AUGE LEBEN KLIMA HÖHE ZEIT PATIENTEN REHABILITATION