CareLit Fachartikel
Gesetzliche Unfallversicherung hilft auch Arbeitgebern
Siefarth, T. · Pflegezeitschrift · 2020 · Heft 1 · S. 33 bis 35
Dokument
193693
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gesetzliche Unfallversicherung reguliert im Versicherungsfall Personenschäden bei Verletzten, deren Angehörigen oder Hinterbliebenen. Geregelt ist sie im Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Beiträge werden ausschließlich von Unternehmen entrichtet. Versichert sind neben den Arbeitnehmern des jeweiligen Unternehmens auch selbständig, unentgeltlich bzw. ehrenamtlich tätige Personen im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege. Dabei gehen die Leistungen der GUV wesentlich weiter als die der gesetzlichen Krankenversicherung.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
ARBEITGEBER
PFLEGE
UNFALL
UNFALLVERSICHERUNG
VORSCHRIFTEN
PERSONEN
GESUNDHEITSWESEN
KAUSALITÄT
AUGE
LEBEN
KLIMA
HÖHE
ZEIT
PATIENTEN
REHABILITATION