CareLit Fachartikel
Keine Pflicht zur lückenlosen Beaufsichtigung von Bewohnern
Klie, Prof.Dr. T. · Altenheim, Hannover · 2020 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
193783
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
So wichtig es ist, dass das Heim für die Sicherheit der Bewohner sorgt, so wichtig ist es auch, deren Intimsphäre zu achten. Eine lückenlose Überwachung - nach Möglichkeit bis zum Toilettengang - ist weder geschuldet noch rechtlich erlaubt. Grundrechtsschutz gilt auch in Heimen.
Schlagworte
URTEIL
DEMENZ
EINRICHTUNG
KRANKENKASSE
PFLEGE
VERLETZUNG
SICHERHEIT
MENSCHEN
GESUNDHEITSZUSTAND
SCHAM
RECHTSPRECHUNG
GLÜCK
RISIKO
KULTUR
ZEIT
Altenheim