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Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal?

: Rechtsanwalt Matthias Klagge, LL.M · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2020 · Heft 2 · S. 40 bis 41

Dokument
193936
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
: Rechtsanwalt Matthias Klagge, LL.M
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 50
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2020-02-03 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, welche Beschäftigte eines anderen Unternehmens (Fremdpersonal) im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden - allerdings nur in Grenzen. Dies entschied zuletzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Beschluss vom 12. März 2019 (Az. 1 ABR 48/17).

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSUNFÄLLE Sicherheitsingenier Heidelberg