CareLit Fachartikel
Anti-D-Prophylaxe bei außerklinischen Geburten. Vorgehen schon vor der Geburt besprechen.
Jahn-Zöhrens, U. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2020 · Heft 2 · S. 65 bis 67
Dokument
194051
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Anti-D-Prophylaxe bei Rhesusfaktor-negativen Müttern, deren Neugeborene positiv getestet sind, muss unbedingt innerhalb von 72 Stunden nach der Geburt verabreicht werden. Die Gabe der Anti-D-Prophylaxe muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. Schwangere mit Rh(D)- sollten von der Hebamme schon im Rahmen der Aufklärung zur außerklinischen Geburt darüber informiert werden, wie der Ablauf zur Blutgruppenbestimmung des Neugeborenen und gegebenenfalls die Anti-D-Prophylaxe für die Mutter durchgeführt wird.
Schlagworte
GEBURT
SCHWANGERSCHAFT
VERTRAG
ARBEITGEBER
BETREUUNG
HEBAMME
NABELSCHNUR
BLUTENTNAHME
BERATUNG
ES
ARBEITSPLATZ
MÜTTER
FRAUEN
PRAXIS
MOTORRÄDER
HÖHE