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Anti-D-Prophylaxe bei außerklinischen Geburten. Vorgehen schon vor der Geburt besprechen.

Jahn-Zöhrens, U. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2020 · Heft 2 · S. 65 bis 67

Dokument
194051
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Jahn-Zöhrens, U.
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 20
Seiten
65 bis 67
Erschienen: 2020-02-04 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Die Anti-D-Prophylaxe bei Rhesusfaktor-negativen Müttern, deren Neugeborene positiv getestet sind, muss unbedingt innerhalb von 72 Stunden nach der Geburt verabreicht werden. Die Gabe der Anti-D-Prophylaxe muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. Schwangere mit Rh(D)- sollten von der Hebamme schon im Rahmen der Aufklärung zur außerklinischen Geburt darüber informiert werden, wie der Ablauf zur Blutgruppenbestimmung des Neugeborenen und gegebenenfalls die Anti-D-Prophylaxe für die Mutter durchgeführt wird.

Schlagworte

GEBURT SCHWANGERSCHAFT VERTRAG ARBEITGEBER BETREUUNG HEBAMME NABELSCHNUR BLUTENTNAHME BERATUNG ES ARBEITSPLATZ MÜTTER FRAUEN PRAXIS MOTORRÄDER HÖHE