CareLit Fachartikel
Risikozuschlag weiter verhandeln
Ditter, A. · Tagespflege, Hannover · 2020 · Heft 2 · S. 8 bis 9
Dokument
194082
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Urteil vom 26. September 2019 (Az.: B3 Pl/18 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt, dass ein Gewinnzuschlag von 4 Prozent für Pflegeeinrichtungen nicht pauschal festgesetzt wurde. Die Option einer pauschalen Festsetzung von Gewinnzuschlägen ist somit vorerst vom Tisch.
Schlagworte
SCHIEDSSTELLE
URTEIL
ANERKENNUNG
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
MANAGEMENT
HÖHE
MENSCHEN
LÖSUNGEN
WERTSCHÄTZUNG
STILLEN
SPRECHEN
Tagespflege
Hannover